Allgemeine Geschäfts und Lieferbedingungen für Kunden - BOGUMA, s.r.o.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (im Folgenden auch als "Bedingungen" bezeichnet) gelten in vollem Umfang, sofern Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag und/oder in schriftlicher Geschäftskorrespondenz nichts anderes vereinbaren.
  2. Für die Zwecke dieser Bedingungen bedeutet der Verkäufer BOGUMA, s.r.o. mit Sitz in Továrenská 314, 956 18 Bošany, Firmenidentifikationsnummer: 35 922 087.
  3. Für die Zwecke dieser Bedingungen bezeichnet der Käufer eine Person (rechtlich oder natürlich oder eine Vereinigung solcher Personen mit Rechtspersönlichkeit), die einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen oder eine Bestellung aufgegeben hat und an die die Waren geliefert werden sollen.
  4. Waren sind alle Waren, die der Verkäufer dem Käufer auf der Grundlage einer Bestellung oder eines Kaufvertrags liefert, die unter den in Artikel 2 dieser Bedingungen festgelegten Bedingungen geschlossen wurden.
  5. Den Angeboten beigefügte Dokumente, wie z.B. Zeichnungen, Gewichtsdaten, Kataloge sind nur verbindlich, wenn dies vom Verkäufer ausdrücklich angegeben wird. Die auf der Website des Verkäufers www.boguma.sk aufgeführten technischen Datenblätter sowie Dokumente zur Inspektion, zum Transport, zur Lagerung und zur Behandlung von Waren gelten als verbindlich.
  6. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist der Käufer nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus den zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossenen Verträgen auf Dritte zu übertragen.
  7. Sofern im Vertrag keine besonderen Bedingungen vereinbart sind, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware in einer Qualität zu liefern, die für die Zwecke geeignet ist, für die die Ware verwendet wird.

 

ENTSTEHUNG DES VERTRAGES

  1. Das Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer ergibt sich aus einem schriftlichen oder mündlichen Kaufvertrag oder einer bestätigten Bestellung.
  2. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen und die Ware, den Lieferort, falls vom Käufer gefordert, und den erforderlichen Liefertermin angeben.
  3. Die Bestellung wird für den Verkäufer verbindlich, wenn sie vom Käufer bestätigt wird. Wenn in der Bestellung eine Frist für die Bestätigung angegeben ist, muss diese innerhalb dieser Frist bestätigt werden. Die Bestätigung kann vom Verkäufer schriftlich oder per E-Mail an die in der Bestellung oder im Rahmenvertrag (oder einem ähnlichen Rechtsdokument) angegebenen Kontaktdaten erfolgen, sofern dies bereits zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossen wurde.
  4. Durch die Bestätigung der Bestellung zwischen Verkäufer und Käufer entsteht auch ein Kaufvertrag, der durch die Bestellung, deren Bestätigung und diese Bedingungen geregelt wird.

 

PREISE

  1. Sofern in der bestätigten Bestellung und/oder im Kaufvertrag nicht anders angegeben ist, gilt für den Kaufpreis die Klausel "EX WORKS" (EXW nach Incoterms).
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise gemäß den aktuellen Preislisten für den Zeitraum, für den sie ausgestellt wurden, während sich der Verkäufer das Recht vorbehält, den vereinbarten Kaufpreis zu erhöhen, wenn eine Erhöhung der Preise für Ausgangsmaterialien, Transportpreise oder importierte Komponenten vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags bis zum Zeitpunkt der Lieferung erfolgt.
  3. Lieferung von Waren innerhalb der Europäischen Union (EU)
    1. Die Lieferung von Waren an einen anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt gemäß § 43 des Gesetzes Nr. 222/2004 Slg. über Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Fassung von der Mehrwertsteuer befreit (mit dem Recht, Vorsteuerabzug zu fordern), wenn der Käufer eine Person ist, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat steuerlich identifiziert wurde. Der Käufer ist verpflichtet, in Bestellungen/Kaufverträgen seine Steueridentifikations-nummer für die Mehrwertsteuer (VAT ID) anzugeben.
    2. Für die Lieferung von Waren wird ein Mehrwertsteuersatz von Null erhoben, sofern die Waren über ein Transportunternehmen befördert werden, das entweder vom Käufer oder vom Verkäufer beauftragt wurde, der Käufer oder von einer vom Käufer autorisierte Person ist verpflichtet den Erhalt der Waren (in einem anderen EU-Mitgliedstaat) auf einem ordnungsgemäß ausgefüllten Transportdokument Waren (Frachtbrief (CMR, CIM), Seesendungsschein, Frachtbrief usw.) aus der Slowakei in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu bestätigen. Der Käufer verpflichtet sich, die Bestätigung des entsprechenden Transportdokuments und des Lieferscheins unter Angabe des Vor- und Nachnamens der Person, die die Ware erhalten hat, der Unterschrift dieser Person, des Stempels des Käufers und des Datums des Eingangs der Ware sicherzustellen.
    3. Wenn die Waren direkt vom Käufer oder Verkäufer transportiert werden, muss die Bestätigung des Eingangs der Waren beim Käufer oder einer vom Käufer autorisierten Person (i) Identifizierung des Käufers, (ii) Menge und Art der Waren, (iii) Lieferadresse, (iv) Datum des Eingangs enthalten oder Beendigung der Beförderung in einen anderen EU-Mitgliedstaat, (v) Vor- und Nachname des Fahrers, seine Unterschrift und (vi) Kennzeichen des Fahrzeugs für die Beförderung von Waren. Der Lieferschein muss entsprechend bestätigt werden.
    4. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer eine Kopie des bestätigten Transportdokuments zur Verfügung zu stellen, sofern der Käufer oder Verkäufer ein Transportunternehmen beauftragt hat (Abschnitt 3.3.2), oder einen Nachweis über den Erhalt der Ware (Nummer 3.3.3) und einen bestätigten Lieferschein gemäß Nummer 3.3.2, 3.3.3, spätestens 30 Tage nach Lieferung der Ware.
    5. Bestätigt der Käufer die Lieferung der Ware nicht in der in den Punkten 3.3.2 bis 3.3.4 genannten Weise, so kann die Lieferung der Ware nicht als Nullsatzlieferung nach § 43 Slowakischem Gesetz Nr. 222/2004 Slg. über Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Fassung angesehen werden. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, für eine solche Transaktion eine slowakische Mehrwertsteuer zu erheben, und der Käufer verpflichtet sich, diese spätestens drei Tage nach Erhalt der Rechnungsberichte zu zahlen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, eine Vertragsstrafe in Höhe der Geldbuße zu zahlen, die der Verkäufer aufgrund verspäteter Zahlung der Mehrwertsteuer auf die Transaktion an das slowakische Finanzamt zu zahlen hat. Der Käufer verpflichtet sich, die Vertragsstrafe innerhalb von drei Tagen nach Eingang der schriftlichen Zahlungsaufforderung des Verkäufers zu zahlen.
    6. Der Verkäufer ist berechtigt, für jede zur Erfüllung der Verpflichtung gemäß Ziffer 3.3.4 gesendete Mahnung gemäß 3.3.4. eine Strafgebühr in der Höhe von 100 EUR für jeden einzelnen Verstoß, auch wiederholt zu erheben.
  4. Export von Waren
    1. Die Lieferung von Waren außerhalb der EU erfolgt zu einem Nullsatz (von der Mehrwertsteuer befreit mit dem Recht auf Entschädigung für die damit verbundene Vorsteuer) gemäß § 47 des slowakischen Gesetzes Nr. 222/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Fassung, sofern der Transport vom Verkäufer oder einer anderen Person im Namen des Verkäufers erbracht wird.
    2. Wenn die Waren vom Käufer oder einer anderen Person in seinem Namen außerhalb der EU befördert werden, erfolgt die Lieferung der Waren nur dann zum Nullsatz, wenn der Käufer nicht in der Slowakei ansässig ist und die Preise für die Waren gemäß INCOTERMS auf der Transportparität der FCA Bošany festgelegt sind. Gleichzeitig ist der Käufer verpflichtet, die Bestätigung des Warenausgangs aus der EU bei der zuständigen Zollstelle sicherzustellen.
    3. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer unverzüglich eine Kopie des Transportdokuments zum Nachweis der Ausfuhr außerhalb der EU zur Verfügung zu stellen.
    4. Bestätigt der Käufer den Warentransport gemäß Ziffer 3.4.2, 3.4.3 nicht, so kann die Lieferung der Ware nicht als Nullsatzlieferung nach § 47 des Slowakischen Gesetzes Nr. 222/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Fassung betrachtet werden. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, für eine solche Transaktion eine slowakische Mehrwertsteuer zu erheben, und der Käufer verpflichtet sich, diese spätestens drei Tage nach Erhalt der Abrechnungsaufstellung zu zahlen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe der Geldbuße zu zahlen, die der Verkäufer aufgrund verspäteter Zahlung der Mehrwertsteuer auf die Transaktion an das slowakische Finanzamt zu zahlen hat. Der Käufer verpflichtet sich, die Vertragsstrafe innerhalb von drei Tagen nach Eingang der schriftlichen Zahlungsaufforderung des Verkäufers zu zahlen.
    5. Der Verkäufer ist berechtigt, für jede zur Erfüllung der Verpflichtung gemäß Ziffer 3.4.3 gesendete Mahnung eine Strafgebühr in der Höhe von 100,- Euro für jeden einzelnen Verstoß auch wiederholt zu erheben.

 

LIEFERUNGEN, VERPACKUNG VON WAREN

  1. Sofern in der Bestellung und/oder im Kaufvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die darin angegebenen Lieferzeiten als ungefähr und die Nichteinhaltung gilt nicht als wesentliche Vertragsverletzung.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teillieferungen mit der Möglichkeit zu liefern, die Ware vor der vereinbarten Lieferzeit zu liefern, wenn der Verkäufer einen schriftlichen Lieferplan vorlegt, in dem die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Plan angegeben sind.
  3. Der Verkäufer soll eine Transportversicherung nur auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung sicherstellen, die im Angebot und/oder im Kaufvertrag angegeben ist.
  4. Die Ware wird in einer Verpackung geliefert, die für die vereinbarte Art der Ware geeignet ist. Die Beförderungsbedingungen sind so zu vereinbaren, dass die Ware beim Transport zum vereinbarten Bestimmungsort nicht beschädigt wird.
  5. Verpackungskosten trägt der Verkäufer, wenn die Ware in Standardverpackung (Holzpalette und Befestigungsfolie) geliefert wird. Bei einer Anfrage nach einer überdurchschnittlichen Verpackung trägt der Käufer diese Kosten. Gebrauchte Verpackungs- und Befestigungsmaterialien werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zurückgesandt.

 

ZAHLUNG

  1. Die Zahlung gilt nur dann als bezahlt, wenn der gesamte fällige Betrag dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde und dieser Betrag dem Verkäufer vollständig zur Verfügung steht.
  2. Sofern nicht anders angegeben, gewährt der Verkäufer dem Käufer bei Vorauszahlung keinen Rabatt für die Zahlung oder Ausgleichszinsen.
  3. Für den Fall, dass der Käufer den fälligen Betrag nicht innerhalb der angegebenen Frist zahlt, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die Frist für die Zahlung des fälligen Betrags mitzuteilen. Im Falle einer Verspätung ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen für den Zeitraum vom Fälligkeitsdatum des fälligen Betrags bis zu seiner vollständigen Zahlung in Höhe von 0,05% des für jeden Verspätungstag fälligen Betrags in Rechnung zu stellen.
  4. Kommt der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die weitere Erfüllung aller mit dem Käufer geschlossenen Kaufverträge auszusetzen. Eine solche Aussetzung gilt nicht als Vertragsbruch.
  5. Unbeschadet der Bestimmungen der Punkte 5.3. und 5.4., der Verkäufer ist berechtigt, im Falle einer Verzögerung des Käufers auch wenn nur ein Teil der Zahlung von der Bestellung und/oder dem Kaufvertrag zurückzutreten.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer entweder direkt oder auf der Grundlage schriftlicher Anweisungen durch die vom Verkäufer gewählte Bank zu erfüllen.
  7. Alle Zahlungen erfolgen in Euro, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

 

ÜBERTRAGUNG DES EIGENTUMS

  1. Waren geliefert durch den Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (gegebenenfalls einschließlich Mehrwertsteuer) Eigentum des Verkäufers.

 

HÖHERE GEWALT

  1. Tritt eine Situation ein, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags oder der Auftragsbestätigung nicht vorhersehbar war und die den Verkäufer bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen behindert (höhere Gewalt), ist der Verkäufer berechtigt, die Leistung zum Zeitpunkt des Hindernisses und zum angemessenen Zeitpunkt zu verschieben um den normalen Betrieb zu starten.
  2. Höhere Gewalt umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen und auf Naturereignisse zurückzuführen sind (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, Brände, Tsunamis, Hurrikane), Kriege, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Blockaden und Embargos, Terroranschläge, Epidemien, Stromausfälle sowie Handlungen ausländischer Behörden (z. B. Inhaftierung oder Beschlagnahme von Waren durch einen ausländischen Staat, Beschränkung der Einfuhr in einen ausländischen Staat, Beschränkung der Ausfuhren aus dem Staat des Verkäufers), verspätete Lieferungen von Material und Lieferungen, die für die Herstellung von Waren erforderlich sind, die nicht vom Verkäufer verursacht wurden, und ähnliche Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers beeinträchtigen.

 

REKLAMATIONEN

  1. Der Verkäufer haftet für Fehler, die die Ware zum Zeitpunkt des Eingangs beim Käufer am Ort der Lieferung der Ware aufweist, sowie für Fehler, die durch die Verletzung von Pflichten des Verkäufers verursacht werden. Der Käufer muss die Reklamation per Post oder E-Mail senden sales@boguma.sk .
  2. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel an der Ware sowie die Menge der unmittelbar nach dem Auffinden gelieferten Ware, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Ware, zu beanstanden. Bei versteckten Fehlern beträgt die Reklamationsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Ware.
  3. Die Standardfrist für die Beurteilung der Begründung der Reklamation beträgt maximal einen Monat nach ihrer offiziellen Annahme. Innerhalb dieser Frist ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer über das Ergebnis der Beurteilung zu informieren.
    1. Die Reklamationen gelten nicht für  Produkte, die innerhalb der Toleranzen von  STN EN ISO 24346:2012, STN EN ISO 24341:2012 hergestellt wurden – siehe Anhang, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
       
      Zulässige Toleranzen
        [mm] [mm]  
      Dicke 1 ± 0,2 STN EN ISO 24346:2012
      2 und 3 ± 0,3
      4 ± 0,4
      5 und 6 ± 0,5
      8 und 10 ± 0,6
      12 und 15 ± 1,0
      Breite 800 - 1400 ± 10,0 STN EN ISO 24341:2012
      ± 10,0
      ± 10,0
      ± 10,0
      ± 10,0
      ± 10,0
      Oberflächenfehler Blasen Größe: 1,0 cm²  
      max. Zahl 6/m²
      Verunreinigungen Größe: 1,0 cm²
      max. Zahl 5/m²
      Falten Länge: 10 cm
      max. Zahl 4/m²
      unverpresste Teile Größe: 1,5 cm²
      max. Zahl 6/m²
      Wellen am Rand 2 cm  
      mitte 2 cm
  4. Bei irreparablen Mängeln hat der Käufer das Recht, die Ware umzutauschen oder einen angemessenen Rabatt auf den Warenpreis zu gewähren. Bei fehlender Warenmenge liefert der Verkäufer dann die fehlende Menge oder stellt eine Gutschrift für den Kaufpreis im Bereich der fehlenden Warenmenge aus. Bei irreparablen Mängeln eines Teils der gelieferten Ware ersetzt der Verkäufer die mangelhafte Ware (vom Verkäufer gelieferte komplette Scheiben) oder stellt eine Gutschrift über die gesamte Menge aus. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer in unbeschädigtem Zustand auch fehlerfreie Ware zurückzugeben.
  5. Im Falle einer unberechtigten Reklamation ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer alle Kosten zu erstatten, die dem Verkäufer bei der Überprüfung der Gültigkeit der Reklamation entstehen.

 

HAFTUNG

  1. Der Verkäufer haftet nur für unmittelbare Schäden, die infolge oder im Zusammenhang mit der Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen entstehen und auf die Höhe der Haftung des Verkäufers gemäß diesem Artikel begrenzt sind. Der Verkäufer haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Vertragsstrafen, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten sowie für sonstige Ansprüche Dritter.
  2. Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren hiermit, dass die Verpflichtung des Verkäufers zur Zahlung von Schadensersatz unter diesen Bedingungen den in diesem Artikel vereinbarten Regeln unterliegt und auf 100% des Rechnungswerts der fehlerhaften Ware begrenzt ist.
  3. Der Käufer und der Verkäufer bestätigen hiermit, dass die oben genannten Beschränkungen den Höchstbetrag des möglichen Schadens darstellen, den der Verkäufer als Vertragspartei unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Vertragsverhältnisses als mögliche Folge einer Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder hätte voraussehen können vorbehaltlich professioneller Pflege.
  4. Wenn der Käufer eine Entschädigung für den erlittenen Schaden verlangt, muss er eine formelle Anfrage per Post oder E-Mail mit einer ordnungsgemäßen Beschreibung des Verstoßes und der erforderlichen Schadensmenge senden. Der Verkäufer wird eine solche Anfrage prüfen und dem Käufer so bald wie möglich eine offizielle Erklärung senden.

 

FEEDBACK – POST-MARKETING-DIENSTLEISTUNGEN

  1. Der Käufer kann vom Verkäufer aufgefordert werden, dem Verkäufer über einen Zufriedenheitsfragebogen Feedback zu geben, der die Möglichkeit des Feedbacks von Endkunden und Endbenutzern enthält.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer in seinen Werbe- und Marketingmaterialien sowie auf seiner Website als Referenz anzugeben.

 

ÄNDERUNGEN DER BEDINGUNGEN

  1. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Bedingungen durch Veröffentlichung der Änderung oder des neuen Wortlauts auf seiner Website www.boguma.sk zu ändern. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Änderung für alle nach diesem Datum abgeschlossenen Nachbestellungen und Kaufverträge.

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Erfüllungsort der vertraglichen Lieferungen des Verkäufers ist sein Sitz oder eine der in der bestätigten Bestellung angegebenen INCOTERMS-Handelsklauseln.
  2. Alle Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihren vertraglichen Verpflichtungen oder ihrer Verletzung, Kündigung oder Ungültigkeit ergeben, die nicht durch diese Bedingungen abgedeckt sind, unterliegen den einschlägigen Bestimmungen der Vorschriften der Slowakischen Republik, insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch und anderen allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen, unabhängig von Kollisionsnormen.
  3. Der Käufer und der Verkäufer verpflichten sich Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihren vertraglichen Verpflichtungen oder ihrer Verletzung, Kündigung oder Ungültigkeit ergeben, hauptsächlich in Form von Verhandlungen beizulegen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und sie einvernehmlich beizulegen. Wenn die betreffenden Vertragsparteien keine Einigung erzielen, werden Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihren vertraglichen Verpflichtungen oder aus ihrer Verletzung, Kündigung oder Ungültigkeit ergeben, vor dem zuständigen Gericht der Slowakischen Republik beigelegt.
  4. Die Ungültigkeit einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit ihrer anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmung gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Bestimmungen, die dem Inhalt und Zweck am nächsten kommen.
  5. Der Käufer erklärt, diese Bedingungen gelesen zu haben, sie vollständig zu verstehen und ihnen zuzustimmen.

 

Gültig ab 1.jan.2021